Messerangriff auf Mannheimer Marktplatz – Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert über Opferentschädigung
Am 31. Mai 2024 hat sich auf dem Mannheimer Marktplatz ein Messerangriff ereignet, bei dem mehrere Menschen teilweise schwer verletzt worden sind. Eine Person ist zwischenzeitlich verstorben. Viele Menschen sind aufgrund des Ereignisses fassungslos und bleiben traumatisiert zurück. Betroffene können sich gerne an das Versorgungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Mannheim zuständig ist, wenden.
Menschen, die Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und hierdurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben bzw. Personen, die in Folge des Miterlebens der Tat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen nach dem Sozialgesetzbuch XIV auf Antrag Leistungen erhalten.
Um psychische Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, schnell über das Erlebte mit Ärzten sprechen zu können, die auf die Bewältigung eines Traumas spezialisiert sind. Auch hier bietet das Versorgungsamt Betroffenen gerne im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfen Unterstützung an.
Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwetzingen ist auf die schnellen Hilfen als Traumaambulanz spezialisiert. Betroffene können unter der Rufnummer 06202 848020 oder per E-Mail: ambulanz@zfpg-schwetzingen.de einen Termin vereinbaren.
Fragen zum Sozialgesetzbuch XIV beantworten Claudia Bender, Versorgungsamt, Tel. 06221 522-2725, E-Mail: c.bender@rhein-neckar-kreis.de oder Daniela Haaf, Versorgungsamt, Tel. 06221 522-2745, E-Mail: d.haaf@rhein-neckar-kreis.de
Silke Hartmann
Pressesprecherin des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis