Sinsheim: Überprüfung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
Im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ führte das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Sinsheim, mit Unterstützung der Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Sinsheim, am 02. Februar 2023 im Zeitraum zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr zum wiederholten Male Testkäufe mit jugendlichen Testpersonen durch. Wie bereits in der Vergangenheit war das Ziel der Testkäufe die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Hierzu wurde durch die jugendlichen Testkäufer versucht, Tabakwaren zu erwerben. Überprüft wurden mehrere Gewerbebetriebe, darunter Lebensmitteleinzelhandel und Kioskbetriebe. Bedauerlicherweise kam es hierbei zu mehreren Beanstandungen in Betrieben, welche die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes nicht einhielten. Die Stadt Sinsheim möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit nicht unerheblichen Bußgeldern geahndet werden. Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen intensiv in gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von der Stadt Sinsheim und dem Polizeirevier Sinsheim fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim