Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl
Vorschläge können bis 28. März eingereicht werden
Das Wahlamt der Stadt Sinsheim erinnert daran, dass Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahlen der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 noch bis spätestens 28. März 2024 („Gründonnerstag“) um 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim schriftlich eingereicht werden können. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden und können bei den Wahlen nicht berücksichtigt werden.
Vordrucke und Unterlagen zur Einreichung, wie die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Bewerber, der Vordruck für den Wahlvorschlag, Formblätter für Zustimmungserklärungen und ggf. erforderliche Unterstützungsunterschriften sowie weitere Anlagen sind auf Anfrage beim Wahlamt erhältlich (Tel. 07261 404-104 oder -128 oder -170).
Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl, verbunden mit allen Infos zu den Erfordernissen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 22. Februar 2024 im Sinsheimer Stadtanzeiger erfolgt. Auf der Homepage der Stadt Sinsheim findet sich die Bekanntmachung nochmals zum Nachlesen (Rathaus & Service > Wahlen > Kommunalwahlen). Bei Fragen zum Prozedere selbst und für die Vereinbarung von Abgabeterminen stehen die Mitarbeiter unter o.g. Rufnummern zudem gerne zur Verfügung.
Das Wahlamt empfiehlt nachdrücklich eine zeitlich möglichst frühe Abgabe der Wahlvorschläge, da auf diese Weise noch rechtzeitig etwaige Mängel bei Wahlvorschlägen durch die Wahlvorschlagsträger beseitigt werden können. Im schlechtesten Fall können bestimmte Mängel am Wahlvorschlag zu dessen Ungültigkeit führen.
Zugesandt von der Stadt Sinsheim