Unser Staat in guter Verfassung – Vortrag von Professor Dr. Stephan Harbarth in der Stiftskirche Sunnisheim und Eintrag ins Goldene Buch der Stadt
„Unser Staat in guter Verfassung? – Herausforderungen für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat“ lautete der Titel des Vortrags, den Professor Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, anlässlich Sinsheims Jubiläumsjahrs „50 Jahre Große Kreisstadt“ in der Stiftskirche Sunnisheim hielt.
Oberbürgermeister Jörg Albrecht eröffnete die Begrüßung des fünfthöchsten Mannes im Staat mit einem Zitat von Altbundespräsident Johannes Rau: „Das Grundgesetz ist nicht die „Eiserne Reserve“ unseres Miteinanders, sondern seine tägliche Ration. Das Grundgesetz gehört nicht auf die hohe Kante, wo es verstaubt, sondern muss die tägliche Währung unseres Zusammenlebens sein.“
Das Grundgesetz als Identifikationsangebot für alle Bürger war das zentrale Element von Harbarths Vortrag. Gerade in Zeiten, in denen der gesellschaftliche Dialog zu verrohen scheint, sei die Besinnung auf die zentralen Elemente des Grundgesetzes – Menschenwürde, Rechtsstaat und Sozialstaat sowie deren Schutz – von höchster Bedeutung.
Das Interesse am Vortrag war groß: Das Kartenkontingent für die Veranstaltung war bereits Tage im Vorfeld restlos ausgebucht. Die kreiseigene Stiftskirche Sunnisheim hatte die Stadt bewusst als Veranstaltungsort gewählt, da sie einen idealen und würdigen Ort für den Empfang des hohen Gastes darstellt und gleichzeitig von der tiefen Verbundenheit Sinsheims mit dem Rhein-Neckar-Kreis, der in diesem Jahr ebenfalls sein 50-jähriges Bestehen feiert, zeugt.
Im Anschluss an seinen Vortrag, der musikalisch von Mitgliedern des Cello-Ensembles der städtischen Musikschule und Louis Fuchs am Klavier umrahmt wurde, nahm Harbarth sich Zeit, um Fragen der Zuhörer ausführlich zu beantworten. Insbesondere die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Gesetzgebung in Deutschland beschäftigten die Gäste in der Stiftskirche. Ausführlich erläuterte Harbarth unter anderem den verfassungsrechtlichen Hintergrund zu Corona-Maßnahmen und erklärte die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats im Hinblick auf sogenannte „Reichsbürger“, welche die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.
Im Anschluss an Vortrag und Fragerunde trug sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in das Goldene Buch der Stadt ein und verweilte auch danach noch gesprächsbereit unter den Gästen in der Stiftskirche.
Die Stadt als Veranstalter und die Besucher zogen ein gleichermaßen positives Fazit des Abends als rundum gelungene, höchst informative Veranstaltung.
Die bekanntlich gute Rhetorik von Prof. Dr. Stephan Harbarth machte es leicht seinen Worten aufmerksam und gespannt zu lauschen!
©Stadt Sinsheim