Aktuelle Meldungen aus dem BLAULICHT – Bereich der Redaktion … Wiesloch & Sinsheim
Wiesloch: Radfahrer bei Unfall schwer verletzt
Am Donnerstagnachmittag, um 16:00 Uhr, ereignete sich auf dem Radweg der Baiertaler Straße ein Unfall mit zwei Radfahrern.
Ein 29-jähriger Radfahrer fuhr auf dem Radweg, der in beide Richtungen freigegeben ist, die Kirschgartshäuser Straße entlang, als ein entgegenkommender Pedelec-Fahrer auf die Fahrspur des Radfahrers kam. Bei dem Zusammenstoß stürzte der 52-jährige Unfallverursacher mit dem Kopf auf den Asphalt auf und verlor das Bewusstsein. Der Unfallverursacher kam ins Krankenhaus. Im Nachgang wurde bekannt, dass sich dieser das Schlüsselbein und zwei Rippen gebrochen hat und verblieb zunächst stationär. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Pedelec-Fahrer zum Unfallzeitpunkt mit 1,56 Promille alkoholisiert war. Die Gesamthöhe des Sachschadens beim Pedelec-Fahrer beläuft sich auf ca. 100 Euro.
Der 29-jährige Radfahrer erlitt leichte Abschürfungen an beiden Händen. Ein Sachschaden entstand ihm nicht.
Der Pedelec-Fahrer muss sich wegen Gefährdung im Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Sinsheim: Über 2.100 Euro an WhatsApp-Betrüger überwiesen
Im Glauben ihrem Sohn finanziell auszuhelfen, überwies eine 54-Jährige am Donnerstagnachmittag einen vierstelligen Betrag an bislang unbekannte Betrüger/-innen. Die Frau erhielt zunächst eine WhatsApp-Nachricht von einer unbekannten Nummer, in der sich der oder die Unbekannte als Angehöriger ausgab, der sich unter einer neuen Nummer melden würde.
Im anschließenden Chatverlauf über WhatsApp wurde die 54-Jährige um eine Überweisung wegen einer drängenden Rechnung gebeten.
Im Glauben ihrem Sohn zu helfen, überwies die Frau noch am Abend über 2.180 Euro. Als es zu weiteren Zahlungsaufforderungen kam, flog der Betrug auf und die Frau erstattete Anzeige.
Weitere Informationen wie Sie sich und Ihre Verwandten gegen die Betrugsmasche über WhatsApp schützen können, finden sie auch online:
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/enkeltrick-betrueger-nutzen-whatsapp/
BAB 6 – TuR Kraichgau – Rhein-Neckar-Kreis: Erfolgreiche Kontrollen von Tier- und Lebensmitteltransporten im Rhein-Neckar-Raum
Am Mittwoch, 17.05.2023 zwischen 07:00 und 13:00 Uhr führten Kontrolleure der Verkehrspolizei Mannheim zusammen mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mobile Kontrollen von Tier- und Lebensmitteltransporten im Rhein-Neckar-Raum durch. Dabei wurden private sowie gewerbliche Tiertransporte ganzheitlich im Binnen- wie grenzüberschreitenden Verkehr kontrolliert. Neben der Dokumentenkontrolle wurden ebenso die Transportmittel, Kennzeichnungspflichten dergleichen und die Tiere selbst überprüft. Neben den Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim nahmen auch Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, die sich aus Tierärztinnen und -ärzten, Veterinärhygienekontrolleurinnen – und kontrolleuren, Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sowie Dezernentinnen und Dezernenten und Referatsleitungen des Landratsamtes zusammensetzten, an der Kontrolle teil.
Insgesamt wurden 40 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen kontrolliert. Dabei wurden 21 Fahrzeuge beanstandet, u.a. nach der Tierschutztransportverordnung, dem Lebensmittel- und Hygienerecht, dem Fahrpersonalgesetz (z. B. Lenk- und Ruhezeiten), der Straßenverkehr- und der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Drei Lkw-Fahrern musste gar die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der festgestellten Verstöße untersagt werden.
Bei einem Transporter aus Frankreich war zunächst das zulässige Gesamtgewicht um 38 % überschritten. Bei der Nachschau der tiefgekühlten Dönerspieße wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene Kerntemperatur deutlich von den Vorgaben abwich. Zudem bestand bei dem französischen Fahrzeug kein Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Ladung im Gesamtwert von mehreren tausend Euro wird der Vernichtung zugeführt, da sie für den Verzehr nicht mehr geeignet ist.
Bei einem weiteren Lebensmittelfahrzeug wurden Tiefkühlprodukte (Tintenfisch) ungekühlt befördert. Diese waren ebenfalls nicht mehr für den Verzehr geeignet und werden der Vernichtung zugeführt.
Ein Pferdetransport, bestehend aus einem LKW mit Anhänger, war mit den beförderten 6 Pferden um 42 % überladen. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Drei Pferde wurden in ein geeignetes Ersatzfahrzeug umgeladen. Erst danach konnte der Fahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen.