Reduzierung der Straßenbeleuchtung – Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zu Energiesparmaßnahmen
Die Stadt Sinsheim bereitet sich intensiv auf eine drohende Gasmangellage im kommenden Winter vor, hat bereits erste Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen und plant weitere Schritte. Dabei berücksichtigt sie alle Anforderungen aus der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen.
Geprüft wurde in den vergangenen Wochen auch, inwieweit es möglich ist, die Straßenbeleuchtung zu reduzieren. Dabei wurden insbesondere auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Diese Thematik wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. September behandelt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung beschlossen, die nächtliche Straßenbeleuchtung von 1:00 bis 4:00 Uhr nachts abzuschalten. Von Einsetzen der Dämmerung am Abend bis 1:00 Uhr sowie von 4:00 Uhr bis zur Morgendämmerung gilt halbe Beleuchtungsstärke.
In den Ortsteilen mit Lage an Bundesstraßen (Kernstadt, Dühren, Eschelbach, Hoffenheim, Rohrbach und Steinsfurt) werden die entsprechenden Straßen durchgehend in halber Beleuchtungsstärke beleuchtet.
In Abstimmung mit der Polizei gilt die nächtliche Abschaltung in der Stadt nicht für Teile der Neulandstraße, das Bahnhofsumfeld und die Bahnhofstraße.
Derzeit werden die Leuchten, die abgeschaltet werden sollen, mit rot-weißen Banderolen gekennzeichnet. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Fahrzeuge, welche unter den betroffenen Straßenlaternen abgestellt werden, durch Parkleuchten oder ähnliche Einrichtungen kenntlich gemacht werden. Im Auftrag der Stadt bereiten zeitgleich mehrere Elektrofirmen die Leuchten auf die technische Umstellung vor. Ab Mitte Oktober werden die einzelnen Ortsteile sukzessive umgestellt.
Zugesandt von der Stadt Sinsheim