Schönau: Entlassungsschein der JVA statt Führerschein vorgezeigt
Am Donnerstagmorgen gegen 9:30 Uhr fiel einer Streife des Polizeireviers Neckargemünd eine 54-jährige PKW-Fahrerin ins Auge. Die Frau war den Beamten bereits aufgrund zurückliegender Verkehrsverstöße bekannt. Als die Polizisten die Frau kontrollierten, zeigte diese einen Entlassungsschein einer Justizvollzugsanstalt vor und erläuterte den Beamten, dass sie hierdurch zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt wäre. Tatsächlich ermittelten die Beamten, dass der Frau bereits vor Monaten die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die Weiterfahrt wurde ihr daher untersagt. Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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