Mannheim/Rhein-Neckar-Kreis: Ermittlungserfolge im Zusammenhang mit Brandstiftungs- und Schutzgelderpressungsdelikten in Mannheim und Umgebung
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die beim Polizeipräsidium Mannheim im Mai 2026 eingerichtete Besondere Aufbauorganisation Carré (BAO Carré) führt in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Mannheim umfangreiche Ermittlungen zu einer Serie von Erpressungsdelikten und damit teils einhergehenden Brandstiftungen in Mannheim und Umgebung.
Nach bisherigem Ermittlungsstand sind die Taten einer international agierenden kriminellen Organisation unter dem Namen „Daltons“ bzw. „Daltonlar“ zuzuordnen. Diese gilt als besonders gewaltbereit und rekrutiert oftmals gezielt junge Täter, weshalb sie in den sozialen Medien vielfach auch als „Gen-Z-Mafia“ bezeichnet wird.
Seit März 2026 kam es zu einer Vielzahl von Schutzgeldforderungen zum Nachteil türkischer bzw. türkischstämmiger Geschäftsleute aus Mannheim und Umgebung, wobei sich die geforderten Summen im fünf- bis siebenstelligen Bereich bewegten. In den bekannt gewordenen Fällen sollen keine Zahlungen seitens der Geschädigten geleistet worden sein.
Im Zusammenhang mit den Verfahren des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden bislang sechs Tatverdächtige identifiziert und in Mannheim (Baden-Württemberg), Frankfurt (Hessen), Duisburg (Nordrhein-Westfalen) und Leipzig bzw. Borna (Sachsen) vorläufig festgenommen. Hierbei handelt es sich um einen türkischen, zwei afghanische, einen syrischen, einen deutsch-türkischen sowie einen pakistanischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren. Die örtlich zuständigen Gerichte erließen in allen Fällen Haftbefehle. Diesen liegen unter anderem die Tatvorwürfe der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, der versuchten schweren Brandstiftung sowie des illegalen Führens einer Schusswaffe zugrunde. Aufgrund des Vollzugs der Haftbefehle befinden sich derzeit alle Beschuldigten in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten.
Ergänzend erfolgten bundesweit neun Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen unter anderem scharfe Schusswaffen nebst Munition sichergestellt wurden.
Bei den Tatverdächtigen soll es sich jeweils um die ausführenden Akteure handeln, die im Auftrag der „Daltons“ die Brandlegungen bzw. Schussabgaben verübt haben sollen, wobei diese Taten jeweils im Zusammenhang standen mit im Vorfeld oder im Anschluss übermittelten Schutzgeldforderungen gegenüber den Geschädigten bzw. deren Angehörigen.
Die Ermittlungen bündeln sich im Kern in zwei Verfahrenskomplexen:
Im ersten Komplex befinden sich vier Tatverdächtige im Alter zwischen 19 und 29 Jahren – ein pakistanischer, ein syrischer und zwei afghanische Staatsangehörige – in Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt dieses Komplexes war die Schussabgabe am 18.06.2026 auf einen Imbissbetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat T1. Hier wurde ein 26-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen der Fahndung festgenommen und war dabei im Besitz der mutmaßlichen Tatwaffe. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In der Folge wurde ein 20-jähriger syrischer Staatsangehöriger als weiterer Tatverdächtiger ermittelt und am 20.06.2026 in Duisburg festgenommen. Weiter wurde ein 19 Jahre alter afghanischer Staatsangehöriger als Tatverdächtiger identifiziert und am 23.06.2026 in Leipzig festgenommen. Beide befinden sich mittlerweile ebenfalls in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen begründeten den Tatverdacht einer weiteren Brandstiftung gegen den 19- und den 26-jährigen Tatverdächtigen. Diese sollen gemeinsam mit einem 29-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Ende April 2026 in Worms ein Wohn- und Gewerbeanwesen in Brand gesetzt haben, wobei sich eine im Gebäude befindliche Person nur durch eigenes beherztes Handeln in Sicherheit habe bringen können. Der 29-jährige Tatverdächtige wurde am 18.08.2026 in Borna bei Leipzig festgenommen und befindet sich seither ebenfalls in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen – insbesondere die Auswertung der gesicherten Daten und Spuren – ergaben überdies einen Tatverdacht gegen den 19- und den 26-jährigen Tatverdächtigen wegen einer Brandlegung an einem Wohnhaus und einem Fahrzeug in Küps (Bayern), einer Schussabgabe auf einen Gewerbebetrieb im Raum Rottweil (Baden-Württemberg) sowie den Tatverdacht einer Schussabgabe auf ein Juweliergeschäft und einer Brandlegung an einem Imbissbetrieb in Köln (Nordrhein-Westfalen).
Im zweiten Tatkomplex befinden sich ein 18 Jahre und ein 20 Jahre alter Tatverdächtiger – beide türkische Staatsangehörige – in Untersuchungshaft.
Der zur Tatzeit noch 17 und zwischenzeitlich 18 Jahre alte Tatverdächtige soll für eine versuchte Brandlegung am 05.05.2026 in einem Restaurant im Mannheimer Innenstadtquadrat N4 verantwortlich sein. Er wurde am 10.07.2026 in Frankfurt am Main festgenommen. Die weiteren Ermittlungen ergaben überdies einen dringenden Tatverdacht wegen einer weiteren Brandlegung am 21.06.2026 an einem Firmen- und Wohnkomplex im Hockenheimer Gewerbegebiet Talhaus, an der auch der 20-jährige Tatverdächtige beteiligt gewesen sein soll. Dieser wurde nach Fahndungsmaßnahmen am 25.08.2026 bei der Einreise in die Bundesrepublik am Frankfurter Flughafen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der 18 Jahre alte Tatverdächtige steht weiter im Verdacht, an den Brandstiftungen am 21.04.2026 an einem Gaststättengebäude in R1 in der Mannheimer Innenstadt sowie am 17.06.2026 an einer Imbissfiliale in der Mittelstraße in Mannheim-Neckarstadt beteiligt gewesen zu sein.
Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind Brandlegungen an einem Gebäude mit Gastronomiebetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat O7 am 06.04.2026 sowie an einem Autohandel in der Casterfeldstraße in Mannheim-Neckarau am 16.05.2026. Beide Taten werden ebenfalls der international agierenden kriminellen Organisation „Daltons“ zugeordnet.
Schließlich befindet sich im Zusammenhang mit den Ermittlungen der BAO Carré auch ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger in Untersuchungshaft. Dieser steht im dringenden Verdacht, unabhängig von der Organisation als sogenannter „Trittbrettfahrer“ versucht zu haben, einen Geschäftsinhaber türkischer Herkunft am 21.04.2026 im Mannheimer Innenstadtquadrat G2 zu erpressen.
Die bisherigen Ermittlungserfolge des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim beruhen maßgeblich auf einer guten behördenübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Polizeipräsidium Einsatz Baden-Württemberg, den Polizeibehörden der beteiligten Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der Bundespolizei.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an. Über weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit berichtet.
Hinweise für Betroffene:
Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Schutzgelderpressungen dieser Art nach bisherigen Erkenntnissen schwerpunktmäßig gegen bargeldintensive Branchen wie das Gaststättengewerbe, Barbershops oder den Autohandel richten. Die Täterseite versucht , ihren Forderungen regelmäßig durch massive Einschüchterung Nachdruck zu verleihen, etwa durch Drohungen gegen Familienangehörige oder das Vortäuschen umfassender Kenntnisse über die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen. Betroffenen wird dringend empfohlen, Ruhe zu bewahren und auf keine Forderungen einzugehen. Von Zahlungen ist grundsätzlich abzuraten, da diese erfahrungsgemäß weitere Forderungen nach sich ziehen. Nachrichten, Anrufe oder sonstige Kontaktversuche sollten möglichst umfassend dokumentiert werden, etwa durch Screenshots, das Sichern von Sprachnachrichten sowie das Notieren von Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen. Auch beschädigte Gegenstände sollten aufbewahrt werden, da sie als Beweismittel dienen können. Von einer eigenmächtigen Regelung der Angelegenheit oder einer Konfrontation mit den Tätern wird ausdrücklich abgeraten.
Die bisherigen Ermittlungserfolge zeigen, dass entsprechende Hinweise und Anzeigen von Betroffenen eine wichtige Grundlage für die polizeiliche Arbeit bilden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim appellieren daher an Betroffene, sich in jedem Fall an die Polizei zu wenden – bei akuter Gefahr über den Notruf 110, andernfalls über die zuständige Polizeidienststelle. Nur durch entsprechende Anzeigen und Hinweise können weitere Ermittlungsansätze gewonnen und mögliche Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Bezüge zu den Pressemitteilungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6250805 (07. April 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6259710 (21. April 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6269317 (05. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6273691 (12. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6275990 (16. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6297069 (18. Juni 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6298112 (19. Juni 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6299708 (22. Juni 2026)
Redaktion Kraichgaulokal Medien 2026


