BLAULICHT-Meldungen aus Nußloch und Mühlhausen…
Nußloch: Alkoholisiert mit Fahrzeug überschlagen
Am frühen Samstagmorgen, gegen 00:50 Uhr, kam es auf der K4157 in Richtung Nußloch zu einem Verkehrsunfall. Ein 22-jähriger Fahrer eines Fiat befuhr die Kreisstraße und verlor vermutlich aufgrund starker Alkoholbeeinflussung die Kontrolle über sein Auto. Das Fahrzeug kam zunächst nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte anschließend mit einem Baum und überschlug sich, danach blieb es auf der Fahrerseite liegen. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Durch weitere Ermittlungen der Polizei wurde festgestellt, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrer wurde in Folge des Unfalls leicht verletzt und kam in ein nahegelegenes Krankenhaus. Das Unfallfahrzeug, an dem ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro entstand, wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Mit der Polizei befanden sich der Rettungsdienst und die Freiwillige Feuerwehr Nußloch und Sandhausen im Einsatz. Gegen den 22-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Mühlhausen: Verfolgungsfahrt eines Kleinkraftrades
Ein 17-jähriger Mopedfahrer befuhr am späten Abend gegen 23:00 Uhr die Schulstraße in Richtung des Schulhofs der dort ansässigen Schule. Als der Fahrer den Streifenwagen wahrnahm, wendete dieser unvermittelt und fuhr ohne Licht in Richtung Ortsmitte. Die Streife nahm die Verfolgung von dem Kleinkraftrad auf. Dieser befuhr die Adenauerstraße über die angrenzende Hohlstraße in den Wald. Der Fahrzeugführer missachtete über die ganze Strecke die Haltesignale der Polizei. Da witterungsbedingt der Waldweg rutschig war, kam der Fahrer von der Fahrbahn ab und stürzte zu Boden. Er verletzte sich glücklicherweise dabei nicht. Eine Weiterfahrt konnte durch die Polizeibeamte unterbunden werden. Der Jugendliche hatte zwar die erforderliche Fahrerlaubnis, nur die Haftpflichtversicherung für das Moped fehlte. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Polizeipräsidium Mannheim